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   BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84   

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BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84 (https://dejure.org/1985,6420)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1985 - 8 B 201.84 (https://dejure.org/1985,6420)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1985 - 8 B 201.84 (https://dejure.org/1985,6420)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen Gewerbebetrieb - Gefährdung der Existenz eines Betriebes - Ausgleich des wehrdienstbedingten Ausfalls der Arbeitskraft eines Wehrpflichtigen - Vermeidbarkeit der Gefährdung eines Betriebes ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.11.1975 - 8 C 45.75

    Verteilung der Beweislast im Streit über die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    In derartigen Fällen sind die für den Betrieb eintretenden Nachteile nicht unvermeidliche Folge der Einberufung des Wehrpflichtigen, sondern darauf zurückzuführen, daß der Wehrpflichtige oder/und der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht haben (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 45.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 98 S. 35 ; Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung).

    Ob sich eine Gefährdung des Betriebes durch zumutbare, tatsächlich und rechtlich mögliche innerbetriebliche Umdispositionen vor der Einberufung des Wehrpflichtigen hätte vermeiden lassen, ist aufgrund einer "rückblickend aufgestellte Prognose" zu beurteilen (Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 37).

    Das Tatsachengericht hat sich hierzu unter Würdigung sämtlicher erheblichen Tatsachen im Rahmen dessen, was überhaupt vorhersehbar ist, die erfolderliche Überzeugung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zu bilden (Urteil vom 12. November 1975, a.a.O. S. 37).

  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73

    Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Nach diesem Zeitpunkt eintretende tatsächliche Umstände sind unerheblich für die Rechtfertigung eines Zurückstellungsbegehrens (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 113.68 - BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] und Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - BVerwGE 47.169 ).

    Nach der Begründung des Wehrdienstverhältnisses eingetretene Umstände können allenfalls zu einer die Entlassung des Wehrpflichtigen rechtfertigenden besonderen Härte führen (vgl. Urteile vom 13. November 1974, a.a.O., und vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 46.74 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 16 S. 1 ).

  • BVerwG, 15.03.1979 - 8 CB 58.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerspruch gegen die

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder den elterlichen Betrieb u.a. auch dann nicht unentbehrlich im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden kann und deshalb nicht über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen wird (vgl. u.a. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 93 ; Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 ).

    In derartigen Fällen sind die für den Betrieb eintretenden Nachteile nicht unvermeidliche Folge der Einberufung des Wehrpflichtigen, sondern darauf zurückzuführen, daß der Wehrpflichtige oder/und der Betriebsinhaber sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren nur unzulänglich oder überhaupt nicht um ihre Abwendung bemüht haben (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG VIII C 45.75 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 98 S. 35 ; Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie konkrete Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, im Bereich des revisiblen Rechts die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    In Wehrpflichtsachen können derartige Verfahrensrügen nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 7 S. 5 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Nach diesem Zeitpunkt eintretende tatsächliche Umstände sind unerheblich für die Rechtfertigung eines Zurückstellungsbegehrens (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 113.68 - BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] und Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 102.73 - BVerwGE 47.169 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie konkrete Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, im Bereich des revisiblen Rechts die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist, weil diese Anordnung die gestaltende Wirkung des Einberufungsbescheides unberührt läßt, die unabhängig von dem tatsächlichen Dienstantritt das Wehrdienst Verhältnis zu dem festgesetzten Gestellungstermin begründet (vgl. Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Die insoweit unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht in eine Verfahrensrevision umgedeutet werden (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f.).
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 48.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats ist ein Wehrpflichtiger für den eigenen oder den elterlichen Betrieb u.a. auch dann nicht unentbehrlich im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen werden kann und deshalb nicht über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen wird (vgl. u.a. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 48.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 117 S. 93 ; Beschluß vom 15. März 1979 - BVerwG 8 CB 58.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 131 S. 126 ).
  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 46.74

    Entlassung eines einberufenen Wehrpflichtigen bei Nichtantreten seinen Dienstes

  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 30.76

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen -

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